Washington, 9. Mai 2014 – Kommando zurück: Die USA dürfen weiter russische Raketentriebwerke kaufen. Ein US-Gericht hat eine entsprechende Einstweilige Verfügung gegen die Betreibergesellschaft United Launch Alliance (ULA) wieder aufgehoben. Es folgte damit einem Antrag der US-Regierung, in dem betont wird, dass Geschäfte mit der Moskauer Wissenschaftlichen Produktionsvereinigung (NPO) “Energomasch”, die die RD-180-Triebwerke entwickelt hat, nicht – wie vom Kläger SpaceX geltend gemacht – unter die gegen Russland wegen der Ukraine-Krise verhängten Sanktionen fallen.
Die ULA als Gemeinschaftsunternehmen von Boeing und Lockheed Martin setzt die russischen Triebwerke bereits seit zwei Jahrzehnten in der Erststufe der Atlas V ein, mit der hauptsächlich militärische Nutzlasten gestartet werden. Die Motoren werden in den USA von RD AMROSS, einem Partnerunternehmen von “Energomasch” und dem Triebwerksbauer Pratt &Whitney Rocketdyne, vermarktet.
Die U.S. Air Force und die ULA hatten im Dezember ohne Ausschreibung einen Vertrag über 27 Atlas V- und Delta 4-Raketen im Wert von elf Milliarden Dollar geschlossen. Dagegen hatte das private Raumfahrtunternehmen SpaceX unter anderem mit dem Hinweis geklagt, seine Falcon 9-Träger billiger liefern zu können. Die ULA hatte ihrerseits argumentiert, die Falcon 9 sei nicht voll für nationale Sicherheitsmissionen zertifiziert.
Der US-Kongress hatte indes dazu aufgerufen, in den kommenden fünf Jahren eigene Flüssigkeitstriebwerke zu bauen, um sich von den Russen unabhängig zu machen.
© Gerhard Kowalski