Mo. Nov 25th, 2024
Credit: GK Roskosmos

Moskau, 1. Oktober 2021 – In Russland ist am Donnerstag ein „Befehl“ des Inlandsgeheimdienstes Föderaler Dienst für Sicherheit (FSB) veröffentlicht worden, der in 60 Punkten militärpolitische, strategische, operative und andere Daten auflistet, die nicht an Drittstaaten weitergegeben werden dürfen, obwohl es sich nicht um Staatsgeheimnisse handelt. Personen, die solche Informationen veröffentlichen, können als „ausländische Agenten“ angesehen werden, heißt es darin.

26 Punkte betreffen dabei die Raumfahrt. In einer ersten Reaktion betonte der Leiter des Instituts für Weltraumpolitik, Iwan Moissejew, der Befehl erschwere die Arbeit der Journalisten, die sich mit dem Thema beschäftigen. „Wenn man das aufmerksam liest, dann fällt jegliche Information, die in den Massenmedien, in Berichten und Vorträgen erscheint, unter diese Aufzählungen“, sagte der Wissenschaftler der Nachrichtenagentur RIA Nowosti vom Freitag. Moissejew befürchtet, dass jene Journalisten, die sich mit Raumfahrt befassen, jetzt weniger darüber oder eben über andere unverfängliche Themen schreiben werden.

Anmerkung: Welche Konsequenzen dieser Befehl auch für meine Arbeit hat,  in der ich mich stets auf offizielle Quellen stütze, kann ich noch nicht absehen. Vielleicht meldet sich die GK Roskosmos, die ich erst gestern mit der Jahresbilanz 2020 zitiert habe, dazu zu Wort. Möglicherweise ist aber schon die jähe Unterbrechung der Berichterstattung über die Beratung mit Präsident Putin gestern in Sotschi diesem Befehl geschuldet.

© Gerhard Kowalski