
Moskau, 6. September 2018 — Das Leck in der Internationalen Raumstation ISS ruft nun auch die Juristen auf den Plan. Dabei geht es darum, ob die russischen Kosmonauten das Recht hatten, über den Kopf des amerikanischen ISS-Kommandanten Andrew Feustel hinweg das Leck zu schließen. Feustel hatte nach Angaben der Nachrichtenagentur RIA Nowosti vom Donnerstag bei seinen Kontakten mit den Bodenstationen geraten, mit der Reparatur der Orbitalsektion des Raumschiffes Sojus MS-09 bis zum nächsten Tag zu warten und erst die Meinung von Spezialisten dazu einzuholen. Das russische Flugleitzentrum (ZUP) in Koroljow bei Moskau habe aber entschieden, sofort zu handeln.
Die Juristin Mariam Jusbaschjan vom Institut für Internationale Beziehungen (IMO) des Moskauer Außenministeriums sagte der Agentur dazu, nach einer Vereinbarung zwischen der US-Luft- und Raumfahrtbehörde NASA und der GK Roskosmos sowie nach Internationalem Recht habe Russland das Recht, die Kontrolle über das Raumschiff auszuüben. Nach der ISS-Regierungsvereinbarung trage jeder Partner die Verantwortung für das stabile Funktionieren seiner Stationselemente. Offenbar habe die russische Seite aus diesem Grund die Entscheidung getroffen, dass ihre Kosmonauten den Schaden sofort beheben.
Nach dem gültigen Verhaltenskodex entscheidet eigentlich der Kommandant gerade in Notfällen über alle Aktionen in der Station.
© Gerhard Kowalski